Energie Ausweis

Was ist ein Energieausweis?

Transparenz für Gebäudeenergieeffizienz

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das umfassende Informationen über die energetische Qualität und den technischen Zustand eines Gebäudes bietet. Es enthält Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienzklasse, die von A++ bis G reicht, sowie Details zur Konstruktion und Bauweise des Gebäudes. Der Energieausweis trägt zur Transparenz bei und fördert bewusstes, energieeffizientes Wohnen. Seine Gültigkeit beträgt 10 Jahre.

Energieausweis
Energieausweis für Österreich

In Österreich ist der Energieausweis ein Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet und transparent darstellt. Er gibt Auskunft über den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes und dient als Entscheidungshilfe für potenzielle Mieter oder Käufer.

Energieausweis
Energieausweis - Vermietung/Verkauf

Der Energieausweis enthält Informationen über den Heizwärmebedarf, den Gesamtenergieeffizienz-Faktor sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz. In Österreich ist der Energieausweis bei Vermietung oder Verkauf eines Gebäudes gesetzlich vorgeschrieben und muss potenziellen Interessenten vorgelegt werden.

Energieausweis Muster

Was steht im Energieausweis?

Der Energieausweis gibt die Gesamteffizienz eines Gebäudes an, jedoch keine Garantie für einen bestimmten Energieverbrauch, da dieser stark von den Nutzungsgewohnheiten der Bewohner abhängt. Bei der Erstellung wird ein Normverbraucher angenommen. Der Ausweis zeigt die zu erwartenden energetischen Aufwendungen für den Betrieb des Gebäudes in den Bereichen Heizung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung und Klimatisierung.

Auf der ersten Seite des Energieausweises sind vier wichtige Faktoren aufgeführt:

  • HWBRef,SK (Heizwärmebedarf): Gibt die Wärmemenge an, die hinzugefügt werden muss, um das Gebäude auf 22 Grad Celsius zu heizen. Diese Normtemperatur kann je nach Art des Gebäudes abweichen.
  • PEBSK (Primärenergiebedarf): Bezeichnet die gesamte Energie, die im Gebäude benötigt wird, einschließlich des Aufwands für die Herstellung und den Transport des eingesetzten Energieträgers.
  • CO2eq,SK (Kohlendioxidemissionen): Umfasst die zum gesamten Energiebedarf zurechenbaren Kohlendioxidemissionen für den Betrieb des Gebäudes, einschließlich der Emissionen für den Transport und die Erzeugung des Energieträgers sowie die Verluste.
  • fGEE,SK (Gesamtenergieeffizienzfaktor): Definiert die Effizienz des Gebäudes einschließlich der haustechnischen Anlagen.

Welche Bedeutung haben die Energieeffizienzklassen?

Die Ergebnisse werden je nach Heizwärmebedarf pro Bruttogrundfläche in die Klassen A++ bis G eingeteilt. Ein Neubau sollte von A++ bis C eingestuft werden. Dabei gibt es einen Unterschied zwischen den Klassen A++, A+ Passivhaus mit max. 15kWh/m2 Energiebedarf pro Jahr, Kategorie A Niedrigenergiehaus mit max. 25kWh/m2 pro Jahr oder Klasse C saniertes Einfamilienhaus mit max. 100kWh/m2 pro Jahr. Alles darunter sind unsanierte Altbauten mit teilweise enormen Wärmeverlusten bis zu 250 kWh/m2 pro Jahr.

Wann muss ein Energieausweis erstellt werden? Welche Folgen hat dies? Wo ist er Pflicht und wo nicht?

Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises:

  • Vermietung, Verpachtung, Verkauf von Wohn- und Geschäftsräumen (Immobilienbesitzer, Immobilienmakler, Hausverwalter, Unternehmen mit Immobilien, Gewerbeimmobilien, Vermieter, Genossenschaften)
  • Beantragung von Baugenehmigungen für Neubauten
  • Veränderungen an Altbauten
  • Antragstellung für Förderungen bei Neubauten oder Sanierungen (Wärmepumpenförderung)

Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises:

  • Abbruchobjekte, die innerhalb von 3 Jahren abgerissen werden
  • Provisorisch errichtete Gebäude mit einer Nutzungsdauer von maximal 2 Jahren
  • Ferienwohnungen, deren voraussichtlicher Energiebedarf unter einem Viertel des ganzjährigen Verbrauchs liegt
  • Freistehende Gebäude mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 m²
  • Gebäude, die überwiegend für Gottesdienste und religiöse Zwecke genutzt werden oder nur frostfrei gehalten werden
  • Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Nutzgebäude, wenn die Beheizung durch im Gebäude entstehende Abwärme erfolgt

Folgen bei fehlender Angabe oder nicht rechtzeitiger Vorlage:

  • Verwaltungsstrafen von bis zu 1450 € können verhängt werden.

Wie können Sie die Energieeffizienz verbessern?

Durch die Umsetzung folgender Maßnahmen können Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes deutlich verbessern und den Energieverbrauch senken:

  1. Fassaden dämmen
  2. Dach und Kellerdecken dämmen
  3. Austausch alter Fenster und Türen
  4. Umstellung der Beleuchtung auf LED- und Energiesparlampen
  5. Erneuerung alter Heizungsanlagen
  6. Einbau von Photovoltaikanlagen
  7. Einbau von Solarthermieanlagen

Was wird zur Erstellung eines Energieausweises benötigt?

Für die Erstellung eines Energieausweises sind folgende Unterlagen und Informationen erforderlich:

  • Bauplan mit Grundrissen und Ansichten
  • Bauteilbeschreibung der thermischen Hülle sowie Informationen über nachträgliche Veränderungen
  • Baujahr des Gebäudes und Angaben zu eventuellen Um-, Aus- und Zubauten
  • Art und Ausführung von Fenstern und Türen
  • Art und Ausführung von Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung

Wenn nicht alle notwendigen Informationen für die Berechnung und Erstellung des Energieausweises vorliegen oder bei offenen Fragen, wird eine Begehung vor Ort durchgeführt.

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